Stasi 2.0

Stasi 2.0Langsam, aber sicher wird es ungemütlich in Deutschland.

Der Innenminister hat immer neue Ideen, wie man noch mehr erreichen kann im Kampf gegen den Terror, und so wird eine Gesetzesvorlage nach der anderen eingereicht, die die Informationsbeschaffung erleichtern soll. Einige Beispiele für bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen:

  • Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten aller Bürger für mindestens ein halbes Jahr
  • Biometrische Daten in Pässen und Ausweisen
  • Heimliche Online-Durchsuchung auf privaten PCs
  • Nutzung der Maut-Daten für die Verbrechensbekämpfung
  • Kameraüberwachung an immer mehr öffentlichen Plätzen
  • Änderung des Grundgesetzes, um weitere Sicherheitsgesetze durchzudrücken
  • Lebenslange – und bis über den Tod hinausgehende – Steueridentifikationsnummern für jeden Bürger

In dem sorgfältig geschürten Klima der Angst, welches in Deutschland herrscht, sind ehedem mündige Bürger mittlerweile gerne bereit, sich im Namen der öffentlichen Sicherheit bespitzeln zu lassen – nur daß es diesmal nicht gegen den imperialistischen Klassenfeind geht, sondern gegen den internationalen Terrorismus.

Dabei verfolgt der Innenminister eine psychologisch geschickte Strategie: Durch immer neue bizarre Vorschläge, die er laut denkt, verschiebt er schrittweise die Grenzen des Diskutierbaren. Mit der Beharrlichkeit eines langgedienten Profis greift er diese Ideen immer wieder auf, bis sie im öffentlichen Raum irgendwann nur noch als eine Option unter anderen gesehen werden.

Vor einigen Jahren hätte der Vorschlag, auf dem Rechner jedes Online-Bürgers einen Trojaner zu installieren, der heimlich nicht näher spezifizierte Daten abgreift und diese an die zuständigen Bundesbehörden schickt, einen Sturm der Entrüstung ausgelöst (Mitmenschen um die vierzig erinnern sich vielleicht noch an die Volkszählung im Jahre 1987, bei der die Erhebung vergleichsweise harmloser Daten bereits von breiten Teilen der Bevölkerung boykottiert wurde). Heute hingegen regt sich kaum noch Widerstand gegen ein solch in seinem Kern absurdes Szenario, obwohl die auf jedem Rechner vorhandenen Daten ungleich empfindlicher sind.

Im Strafrecht wird in Deutschland prinzipiell von der Unschuldsannahme ausgegangen, ein Angeklagter ist also so lange als unschuldig zu betrachten, bis das Gegenteil bewiesen ist. So erfordert etwa eine Hausdurchsuchung einen begründeten Verdacht und einen staatsanwaltlichen Beschluß. Was de facto momentan in Deutschland etabliert wird, ist das genaue Gegenteil – jeder Bürger steht gewissermaßen unter Generalverdacht und beweist seine Harmlosigkeit für die Gemeinschaft durch Kooperation. Wer sich sperrt, macht sich verdächtig.

Rekapitulieren wir noch einmal: Was genau war so gut in Deutschland? War es das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis, die Unschuldsannahme oder etwa gar der Schutz der Privatsphäre? Nun, das war mal. Deutschland hat es geschafft, in der jährlichen Studie von Privacy International innerhalb eines Jahres vom ersten auf den siebten Platz im europäischen Vergleich zurückzufallen. Unsere wunderbaren Rechtsgrundsätze werden im Namen der Verbrechensbekämpfung stückweise preisgegeben.

Die eigentliche Frage ist, wieviel Sicherheit man mit wieviel Freiheit zu bezahlen bereit ist. Absolute Sicherheit gibt es nicht, und bei dem Versuch, sich diesem Ideal anzunähern, geraten wir gefährlich nahe an einen Staat der totalen Überwachung. Von dort aus ist es aber nicht mehr weit bis zu einem totalitären Staat.

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